Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG


Bergmann Immobilienverwaltuung
Andreas Bergmann
Ringstraße 38
67705 Trippstadt
Telefon: 01779254207
E-Mail: verwaltung@immo-bergmann.com

Aufsichtsbehörde
Verbandsgemeinde Landstuhl
Kaiserstr. 49
66849 Landstuhl
http://www.landstuhl.de


Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:

https://ec.europa.eu/consumers/odr

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Urheberrecht
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Quelle: https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html


Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
2. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.
3. Die Annahme unserer Verwaltungsdienste, Vermietungsdienste und/oder Gutachterdienste sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Vertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
4. Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar – vertraulich behandeln.
5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns das vereinbarte Maklerhonorar zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.
6. Vorbehaltlich deren Zustimmung, geben wir auf Anfrage die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt.
7. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.
8. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekanntzugeben.
9. Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies unverzüglich binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
10. Bei Aufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall das entsprechende Maklerhonorar gemäß diesen Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.
11. Bis auf Widerruf dürfen weitere Immobilienangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Immobilien gelten die gleichen Bedingungen.
12. Entstehung des Maklerhonoraranspruches:
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Mietvertrages, ist das angegebene Nachweis- und/oder Vermittlungshonorar am Tage des Vertragsabschlusses zahlbar.
Sofern keine Höhe des Maklerhonorars vereinbart ist, gelten folgende Honorarsätze:
Bei Miet-/Pachtverträgen:
Im privaten Bereich zu einem Festbetrag von zwei Monatskaltmieten. Uns bleibt es frei, die Kosten jederzeit zu erhöhen oder zu ändern, im gewerblichen Bereich gilt individuelle Vereinbarung.
Alle Preise sind Endpreise. Es wird keine Umsatzsteuer gemäß §19 UStG ausgewiesen.
13. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.
14. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote sind freibleibend, da wir keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf oder eventuelle Zwischenvermietung übernehmen können.
15. Gutachten:
Die von uns erstellten Gutachten werden unabhängig, nach besten Wissenstand und nach den uns erteilten Angaben angefertigt. Die Angaben hierfür entnehemn wir vom Auftraggeber, Eigentümer oder dessen Vertreter. Wir übernehmen für diese Angaben keine Haftung , jegliche Ersatzansprüche aufgrund Falschangaben bleiben unberührt.
Sofern keine Höhe des Gutachterhonorars vereinbart ist, gelten folgende Honorarsätze:
Bei Kurzgutachten zu einem Festpreis von derzeit 599€ (Stand 01.08.2023) zzgl. Anfahrtkosten und Auslagen.
Bei Verkehrswertguatchten gemäß §194 BauBG zu einem Festpreis von derzeit 1.599€ (Stand 01.08.2023) zzgl. Anfahrtkosten, ggf. Aufschläge und Auslagen.
Alle Preise sind Endpreise. Es wird keine Umsatzsteuer gemäß §19 UStG ausgewiesen.
16. Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Auftragsnehmers Gültigkeit.
17. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Kaiserslautern Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.
Sofern einzelne Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, tritt an deren Stelle die jeweilige Formulierung, welche dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. In jedem Fall wird die Gültigkeit der übrigen Formulierungen hierdurch nicht berührt.

Trippstadt, 01.08.2023